Grundbuchsrecht
2. Aufl. 2010
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Arten der Eintragung, § 8
S. 126
ZWEITES HAUPTSTÜCK
VON DEN BÜCHERLICHEN EINTRAGUNGEN
Erster Abschnitt
Von den Eintragungen im
allgemeinen
1. Arten der Eintragung
§ 8
Die grundbücherlichen Eintragungen sind:
Einverleibungen (unbedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen – Intabulationen oder Extabulationen), die ohne weitere Rechtfertigung oder
Vormerkungen (bedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen – Pränotationen), die nur unter der Bedingung ihrer nachfolgenden Rechtfertigung die Erwerbung, Übertragung, Beschränkung oder Erlöschung bücherlicher Rechte bewirken, oder
bloße Anmerkungen. ...