Grundbuchsrecht
2. Aufl. 2010
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Rechtswirkung der Eintragung, § 4
S. 78 § 4
Die Erwerbung, Übertragung, Beschränkung und Aufhebung der bücherlichen Rechte (§ 9) wird nur durch ihre Eintragungen in das Hauptbuch erwirkt.
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Rz
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Eintragungsgrundsatz
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1
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Erwerb durch Bucheintrag
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6
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Bloße Übergabe
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7
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Einverleibung ohne Titel
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9
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Außerbücherliches Eigentum
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10
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Teilgrundstücke
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11
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Naturalteilung
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