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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 137

Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 3 KStG, ausländische Einkünfte (Kennzahl 672)

Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 3 KStG, ausländische Einkünfte (Kennzahl 672)

In § 10 Abs. 3 KStG ist festgelegt, daß Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind, wenn Gründe vorliegen, wegen derer der Finanzminister dies zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen und Mißbräuchen durch Verordnung anordnet.

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