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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 156

Einfuhrumsatzsteuer (Kennzahl 061)

Einfuhrumsatzsteuer (Kennzahl 061)

Laut den „Erläuterungen" ist unter dieser Kennzahl die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt worden sind, zu erklären. Die unter der Kennzahl 060 genannten Ausnahmen gelten sinngemäß.

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