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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 123

Die Berechnung der Einkommensteuer

S. S 123Die Berechnung der Einkommensteuer

Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.

Die Einkommensteuer beträgt

für die ersten 50.000 S 10%

für die weiteren 100.000 S 22%

für die weiteren 150.000 S 32%

für die weiteren 400.000 S 42%

für alle weiteren Beträge 50%

Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar

1. Der Allgemeine Steuerabsetzbetrag von 8.840 S, der im Einkommensteuerbescheid gesondert ausgewiesen wird.

Beträgt die Einkommensteuer weniger als 9.400 S, so ermäßigt sich der zu erhebende Betrag um die Differenz zwischen 9.400 S und der Einkommensteuer. Der Allgemeine Absetzbetrag wird für Einkommen über 200.000 S eingeschliffen, um bei einem Einkommen von 500.000 S ganz zu verschwinden.

2. Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag 5.000 S

3. Unterhaltsabsetzbetrag in variabler Höhe, je nach Anzahl der Kinder und der Anzahl der Monate, in denen Sie Alimente geleistet haben (siehe Anm. 8, Seite S 88).

4. Bei Eink...

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