Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 135

Unangemessen hohe Ausgaben i. S. d. § 12 Abs. 1 Z 2 KStG

Unangemessen hohe Ausgaben i. S. d. § 12 Abs. 1 Z 2 KStG

Auch bei der Körperschaft kann es zur Prüfung der Angemessenheit der betrieblich veranlaßten Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten kommen. Siehe die „Angemessenheitsprüfung", Seite S 63.

Daten werden geladen...