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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 056

Wie der Gewinn ermittelt wird

Wie der Gewinn ermittelt wird

Die steuerpflichtigen Einkünfte (Gewinn oder Verlust) bei den Einkunftsarten 1-3 (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) können festgestellt werden durch

Bilanzierung oder

Überschußrechnung oder

Pauschalierung.

Mehr noch als bisher ist die Bilanzierung und die korrekte Gewinnermittlung für 1998 zu einer schwierigen Kunst geworden. Durch das zum „Sparpaket" gehörende Strukturanpassungsgesetz 1996 und die Nachfolgegesetze wurden Sonderbestimmungen geschaffen, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes anzuwenden sind, jedoch nicht den handelsrechtlichen und bisher üblichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen.

S. S 057Bilanzierung

Der Gewinn ist durch Aufstellung einer Bilanz (Jahresabschluß) zu ermitteln, wenn

a) Ihr Unternehmen, aus dem Sie Einkünfte beziehen, ein Gewerbebetrieb ist, der im Firmenbuch eingetragen ist, oder

b) Ihr Unternehmen ein Gewerbebetrieb ist, der nicht im Firmenbuch eingetragen ist, aber nach der Bundesabgabenordnung zur Buchführung verpflichtet ist. Als nicht protokollierter Gewerbetreibender sind Sie zur Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet, wenn Sie folgende Buchführungsgrenzen überschritt...

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