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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 111

Veranlagungsfreibetrag

Veranlagungsfreibetrag

Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, ist von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 10.000 S abzuziehen. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 10.000 S übersteigen. Wenn der Saldo der Einkünfte, die Sie neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hatten, zwischen 10.000 S und 20.000 S bleibt, kommt es zu einer Ermäßigung der steuerpflichtigen Einkünfte; wenn die nichtlohnsteuerpflichtigen Einkünfte über 20.000 S sind, entfällt der Veranlagungsfreibetrag.

Die Datenverarbeitungsanlage der Finanzverwaltung berechnet den Veranlagungsfreibetrag aufgrund der Angaben in der Einkommensteuererklärung automatisch und zieht den Veranlagungsfreibetrag von der „Summe 1 bis 7" ab, um auf den Gesamtbetrag der Einkünfte zu kommen. Es wirkt sich deshalb auch nicht auf die Vorschreibung der Einkommensteuer aus, wenn Sie den Veranlagungsfreibetrag falsch berechnet oder gar nicht eingesetzt haben.

S. S 112Außerdem sind in dieser Zeile die „Wartetastenverluste", um diese handelt es sich bei den Kennzahlen 331 und 332, und deren Auflösung zu berücksichtigen. Auch diese Posten müssen in die Erklärung nicht ...

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