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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 159

Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften

Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften

Die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen für 1998 ist so anzugeben, wie sie die Finanzkasse gebucht hat. Es ist deshalb zweckmäßig, die zwölf (oder vier) Umsatzsteuervorauszahlungen den Buchungsmitteilungen des Finanzamtes zu entnehmen.

In der Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober (bei vierteljährlicher Umsatzsteuervorauszahlung: für das 3. Vierteljahr) ist auch die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung enthalten. Diese Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist wie jede andere Umsatzsteuervorauszahlung zu behandeln.

Für November 1998 war dagegen bei Fälligkeit Mitte Jänner 1999 nur die errechnete Umsatzsteuer abzüglich der im Vorjahr entrichteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung einzuzahlen.

Wenn Sie die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung nicht geleistet haben, müssen Sie im Jahr 1999 die Umsatzsteuer immer bis zum 15. des folgenden Monats - statt bis 15. des zweitfolgenden Monats - einzahlen.

Die Summe der entrichteten Vorauszahlungen wird der Zahllast oder Gutschrift in Zeile 095 gegenübergestellt.

Die entrichteten Vorauszahlungen oder Gutschriften und die Jahresrestschuld oder Jahresgutschrift haben keine Kennzahl. Diese Zahlen werden n...

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