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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 113

Ausländische, in Österreich zu besteuernde Einkünfte

Ausländische, in Österreich zu besteuernde Einkünfte (Kennzahl 395)

Grundsätzlich hat ein unbeschränkt Steuerpflichtiger auch seine ausländischen Einkünfte in Österreich zu versteuern. In zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen, daß für bestimmte Einkünfte der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat (siehe Anm. 44, Seite S 114). Soweit Österreich das Besteuerungsrecht für ausländische Einkünfte hat, bestimmen manche Doppelbesteuerungsabkommen, daß die im Ausland entrichtete Steuer auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet wird (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA oder die Anrechnung der deutschen Kapitalertragsteuer auf die österreichische Einkommensteuer); dann ist die ausländische Steuer bei Kennzahl 396 einzutragen.

Steuerfreie Sanierungsgewinne gibt es ab 1998 nicht mehr.

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