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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 104

Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Kapitalertragsteuerabzug (Kennzahl 361)

Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Kapitalertragsteuerabzug (Kennzahl 361)

Darunter fallen

• Zinsen aus Einlagen und Wertpapieren bei ausländischen Banken,

• Erträge aus ausländischen Aktien,

• steuerpflichtige Erträge aus Investmentfonds, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.

• Erträge aus und Rückkauf von bestimmten kurzläufigen Lebens- und Rentenversicherungen mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren (§ 27 Abs. 1 Z 6 EStG), die seit abgeschlossen worden sind.

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