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Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Kapitalertragsteuerabzug (Kennzahl 361)
Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Kapitalertragsteuerabzug (Kennzahl 361)
Darunter fallen
• Zinsen aus Einlagen und Wertpapieren bei ausländischen Banken,
• Erträge aus ausländischen Aktien,
• steuerpflichtige Erträge aus Investmentfonds, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.
• Erträge aus und Rückkauf von bestimmten kurzläufigen Lebens- und Rentenversicherungen mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren (§ 27 Abs. 1 Z 6 EStG), die seit abgeschlossen worden sind.