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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 146

Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne UID-Nummer (Vorkolonne zur Kennzahl 018)

Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne UID-Nummer (Vorkolonne zur Kennzahl 018)

Wurde ein neues Fahrzeug von einem Unternehmer, der gewerbsmäßig mit Fahrzeugen handelt (z. B. Autohändler), in einen anderen EU-Staat geliefert und hat der Abnehmer keine UID-Nummer vorgelegt, dann ist diese Fahrzeuglieferung dennoch steuerfrei. Sie ist hier gesondert anzugeben. Der Vorsteuerabzug bleibt bestehen.

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