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Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Anrechenbare Lohnsteuer
Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Sie brauchen in der Zeile „Summe 4 a bis c" keine Eintragung zu machen. In den Computer der Finanzverwaltung werden die aus den Lohnzetteln ersichtlichen Daten und Ihre Angaben bei den Kennzahlen 279 und 277 übernommen; der Computer rechnet sodann automatisch diesen Betrag aus. Das heißt, wenn Sie diese Summe errechnen, so geschieht das, damit Sie selbst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte kennen, das Finanzamt braucht diese Zahl nicht.
Anrechenbare Lohnsteuer
Auf dem Lohnzettel ist bei der Kennzahl 260 der Betrag angegeben, der von Ihrer Lohnsteuer auf Ihre Einkommensteuer angerechnet wird. In der Einkommensteuererklärung ist die anrechenbare Lohnsteuer nicht anzugeben.