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Zuführung zu Rücklagen (Reserven)
Zuführung zu Rücklagen (Reserven)
Die Dotierung von Rücklagen vermindert im allgemeinen den Bilanzgewinn, nicht jedoch den steuerpflichtigen Gewinn. Bestimmte Zuführungen zu Rücklagen sind allerdings steuerfrei und deshalb hier nicht dem Bilanzgewinn hinzuzurechnen. Das ist z. B. die Zuführung zum IFB.