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Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
Wenn Sie bei der Gewinnermittlung ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, können Sie auch für die Umsatzbesteuerung dasselbe Wirtschaftsjahr verwenden. Falls Sie erstmalig für 1998 den Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer und für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gleichschalten wollen, haben Sie die Umsatzsteuererklärung für 1998 nur für das Rumpfwirtschaftsjahr vom bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres 1998/99 abzugeben (siehe SWK-Heft 12/1986, Seite A II 21 f.).