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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 122

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung

Vom Steuerpflichtigen wird die Erklärung verlangt, daß er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht hat. Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn jemand in Vollmacht des Steuerpflichtigen unterschreibt, weil der Unterschreibende finanzstrafrechtlich belangt werden kann, wenn die Angaben in der Steuererklärung unrichtig oder unvollständig sind.

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