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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite 003
Musterformular K 1 (Seite 3)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betrag in S | |||||
6. | Neben dem Gewinn - Verlust - laut
Kennzahl [622]wurden bezogen: Ausländische Einkünfte für die das Besteuerungsrecht auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zusteht. (Bitte auf einer Beilage näher erläutern!) | [ 678] | |||
7. | Nicht ausgleichsfähige
Verluste aus Vorjahren sind (bis zur Höhe der positiven Einkünfte
aus Gewerbebetrieb) zu verrechnen (ohne die unter der Kennzahl [616]erfaßten verrechenbaren IFB-Verluste aus Mitunternehmeranteilen) | [ 639] | - | 24 | |
8. | In Gewinnanteilen aus der Beteiligung an
Personengesellschaften als Mitunternehmer sind zu verrechnende Verluste aus
Investitionsfreibeträgen aus den Vorjahren enthalten in Höhe von | [ 616] | |||
9. | In den Einkünften sind Verluste enthalten, für die
ein Verlustabzug (Verlustvortrag) nicht zulässig ist (in Höhe von) | [ 617] | |||
10. | Gemäß § 6b Abs. 4 KStG zu
versteuernde Beträge | [ 658] | |||
Sonderausgaben | 25 | ||||
Verlustabzug a) Abzugsfähige Verluste aus dem Jahr 1989 und/oder 1990 b)Abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 | [ 618] | ||||
[ 619] | |||||
Vermögensteuer und Er... |