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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite 003

Musterformular K 1 (Seite 3)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betrag in S
6.
Neben dem Gewinn - Verlust - laut Kennzahl
[622]wurden bezogen:
Ausländische Einkünfte für die das Besteuerungsrecht auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zusteht.
(Bitte auf einer Beilage näher erläutern!)
[
678]
7.
Nicht ausgleichsfähige Verluste aus Vorjahren sind (bis zur Höhe der positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb) zu verrechnen (ohne
die unter der Kennzahl

[616]erfaßten verrechenbaren IFB-Verluste aus Mitunternehmeranteilen)
[
639]
-
24
8.
In Gewinnanteilen aus der Beteiligung an Personengesellschaften als Mitunternehmer sind zu verrechnende Verluste aus Investitionsfreibeträgen aus den Vorjahren enthalten in Höhe von
[
616]
9.
In den Einkünften sind Verluste enthalten, für die ein Verlustabzug (Verlustvortrag) nicht zulässig ist (in Höhe von)
[
617]
10.
Gemäß § 6b Abs. 4 KStG zu versteuernde Beträge
[
658]
Sonderausgaben
25
Verlustabzug


a) Abzugsfähige Verluste aus dem Jahr 1989 und/oder 1990


b)Abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991
[
618]
[
619]
Vermögensteuer und Er...

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