Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 101
Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen
Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen
Falls Sie vorübergehend Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen erhalten haben, ist das betreffende Kästchen anzukreuzen.