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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 101

Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen

Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen

Falls Sie vorübergehend Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen erhalten haben, ist das betreffende Kästchen anzukreuzen.

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