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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite 001

Musterformular E 1 (Seite 3)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betrag in S
Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen (zB Gewerkschaftsbeitrag), die nicht bereits vom Arbeitgeber abgezogen wurden [15]
[279]
-
2.500
18
Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung, die vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt wurden
[274]
19
Werbungskosten, die Ihr Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, sowie besondere Werbungskostenpauschbeträge. Eine Eintragung ist nur erforderlich, wenn die
Werbungskosten 1800 S übersteigen. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag einzusetzen
und eine Aufgliederung anzuschließen. [16]
[277]
-
1.800
20
4 b.
Ich habe auch erhalten (die Beilage eines Lohnzettels sowie die Angabe eines Betrages sind nicht erforderlich)
21
O Vorübergehende Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld)
O Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen
4 c.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht lohnsteuer...

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