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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite S 136

Veräußerungsgewinne gemäß § 10 Abs. 2 Z 2 lit. b KStG (Kennzahl 633)

Veräußerungsgewinne gemäß § 10 Abs. 2 Z 2 lit. b KStG (Kennzahl 633)

§ 10 Abs. 2 Z 2 lit. b KStG betrifft die Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von internationalen Schachtelbeteiligungen.

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