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Grundbuchsrecht

2. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1304-8

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Grundbuchsrecht (2. Auflage)

Schriftliche Grundbuchsgesuche, § 83

S. 552 Zweiter Abschnitt

Von den Gesuchen

1. Form des Ansuchens

§ 83

Grundbuchsgesuche können nur schriftlich angebracht werden.

1

Siehe Muster auf S 1525 ff; Dittrich/Pfeiffer, Muster für Grundbuchsanträge2 (1992); Schimkowsky, Vertragsmuster und Beispiele für Eingaben8 (1998), Muster 193–273b.

2 S. 553

Seit dem (BGBl I 2009/52) kann ein Grundbuchsgesuch nicht mehr mündlich zu Protokoll erklärt werden. Eine Grundbuchseingabe ist nunmehr auf zwei Arten möglich: Wie schon bisher kann sie gemäß § 83 GBG zunächst in „Papierform“ erfolgen. Geplant ist, dass nach § 10 Abs 1 GUG der BM für Justiz die Einbringung von Grundbuchsanträgen mittels eines amtlichen...

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