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Grundbuchsrecht

2. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1304-8

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Grundbuchsrecht (2. Auflage)

Erfordernisse der Urkunde, § 35

S. 411 Dritter Abschnitt

Von der Vormerkung

a) Zulässigkeit

§ 35

Wenn die beigebrachte Urkunde nicht alle in den § 31 bis 34 festgesetzten besonderen Erfordernisse zur Einverleibung, wohl aber die allgemeinen Erfordernisse (§§ 26, 27) zur grundbücherlichen Eintragung besitzt, kann auf Grund der Urkunde die Vormerkung (§ 8 Z. 2) bewilligt werden.

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Die Vormerkung (Pränotation) eines bücherlichen Rechts wird vom Gesetzgeber zugelassen, wenn bestimmte Mindesterfordernisse vorhanden sind (RPflSlgG 2299; NZ 1996, 85 = SZ 68/160; dazu Hofmeister, ÖJZ 1979, 266 und NZ 1989, 341 Bittner, Neue...

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