Grundbuchsrecht
2. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
16. Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer § 12 GrEStG
S. 1625
Teilnehmer: KUNZ DR GERHARD U KUNZ DR HELG, RS-Code: S 997082
6900
BREGENZ, REICHSTR 5 A
Erklärung über die Selbstberechnung der
Grunderwerbsteuer
gemäß § 12
Grunderwerbsteuergesetz 1987
Zur Vorlage beim Grundbuchsgericht
Für den folgenden Rechtsvorgang wurde unter der Erfassungsnummer 96-201.439/2009 eine Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer gemäß § 11 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) vorgenommen. Die Grunderwerbsteuer sowie die Eintragungsgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) werden gemäß § 13 Abs. 1 GrEStG 1987 sowie § 4 Abs. 5a GGG beim zuständigen Finanzamt entrichtet.
Es wurde kein Antrag auf Zurückzahlung der Eintragungsgebühr gestellt; eine Zurückzahlung der Eintragungsgebühr ist nicht erfolgt.
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige Angaben strafbar sein können.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Datum, |