Grundbuchsrecht
2. Aufl. 2010
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13. Bescheid nach § 39 VermG
S. 1620 Hinweise zu Muster 13
Es handelt sich hier um einen Bescheid des Vermessungsamtes gem § 39 VermG.
Weiters werden in diesem Bescheid die Nummern der Grundstücke gem § 39 Abs 4 Z 1 VermG endgültig festgesetzt.
Nach § 39 Abs 1 VermG muss der Antrag auf grundbücherliche Durchführung des bescheinigten Planes innerhalb von 18 Monaten beim Grundbuchsgericht einlangen.