Grundbuchsrecht
2. Aufl. 2010
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12. Planurkunde im Sinne des LiegTeilG
Aus technischen Gründen ist nur ein Teil des Lageplanes wiedergegeben.
S. 1618 Hinweise zu Muster 12
Hier ist ein Muster einer Planurkunde abgedruckt. Eine Planurkunde wird benötigt, wenn zB ein Grundstück geteilt wird oder wenn Grundstücksflächen ab- oder zugeschrieben werden. Unter welchen Voraussetzungen Grundstücksteilungen oder eine Abschreibung einer Fläche erfolgen können, ergibt sich aus dem § 11 und 74 LiegTeilG.