Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

37. Vorkaufsrechtseinräumungsvertrag

S. 1522 VORKAUFSRECHTSEINRÄUMUNGSVERTRAG

abgeschlossen zwischen

  1. Josef Kurz, 1936-02-09, Straßenwärter, 1170 Wien, Pointengasse 47

  2. Hildegard Kurz-Gruber, 1932-05-25, Hausfrau, 1170 Wien, Pointengasse 47

  3. Florian Kurz, 1967-09-23, Installateur, 1170 Wien, Pointengasse 47

  4. lngrid Kurz-Horvath, 1957-02-22, Gastwirtin, 1170 Wien, Pointengasse 3

I.

Gemäß Übergabsvertrag und Vertrag zur Einräumung von Wohnungseigentum vom sind

  1. Josef Kurz und Hildegard Kurz-Gruber zu je 124/520-Miteigentumsanteilen, die zum gemeinsamen Wohnungseigentum verbunden sind und mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnungseigentumseinheit W 1 (= Top 1) untrennbar verbunden ist,

  2. Florian Kurz zu 101/260-Miteigentumsanteilen, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnungseigentumseinheit W 2 (= Top 2) untrennbar verbunden ist,

Miteigentümer am Gbk in EZ 350 GB 01010 Neubau, bestehend aus dem Gst 57, Baufläche, und dem Gst 323/3, Garten.

II.

Mit diesem Vertrag räumen nachstehende Personen hinsichtlich nachstehender Miteigentumsanteile an der Liegenschaft in EZ 350 GB 01010 Neubau, mit denen jeweils das Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, nachstehenden Personen unentgeltlic...

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