Grundbuchsrecht
2. Aufl. 2010
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36. Vollmacht zur Einbringung von Grundbuchsgesuchen
S. 1521 VOLLMACHT
Ich, Sabine Mäser, geb. , 1010 Wien, Singerstraße 3, bevollmächtige hiemit meinen Schwager Helmut Prettner, wohnhaft in 9620 Hermagor, Franz-Felder-Straße 2, mich vor Gericht zu vertreten, und zwar zum Zwecke der Anbringung von Grundbuchsgesuchen jeglichen beliebigen Inhaltes, und zwar insbesondere auch zur Anbringung von Grundbuchsgesuchen nach § 53 GBG (Ranganmerkungen).
Diese Vollmacht wird insbesondere auch zu dem Zwecke ausgestellt, dass sie als Nachweis der Berechtigung zur Antragstellung im Sinne des § 77 Abs 1 GBG für das Gericht (Grundbuch) dienen kann.
Hermagor, am