Grundbuchsrecht
2. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
23. Benützungsregelung nach § 27 WEG 2002
S. 1491 BENÜTZUNGSVEREINBARUNG
abgeschlossen zwischen
Josef Mäser, geb. 1952-04-19, Peinlichgasse 20, 8010 Graz
Klara Mons, geb. 1955-05-20, Peinlichgasse 20, 8010 Graz
Sandra Kohler, geb. 1960-08-20, Peinlichgasse 20, 8010 Graz
I.
Josef Mäser, Klara Mons und Sandra Kohler sind Miteigentümer an der Liegenschaft in EZ 599 GB 63103 Geidorf, und zwar zu folgenden Anteilen:
Josef Mäser zu 190/420-Anteilen (B-LNR 1), mit denen untrennbar Wohnungseigentum an W 1 verbunden ist;
Klara Mons zu 120/420-Anteilen (B-LNR 2), mit denen untrennbar Wohnungseigentum an W 2 verbunden ist;
Sandra Kohler zu 110/420-Anteilen (B-LNR 3), mit denen untrennbar Wohnungseigentum an W 3 verbunden ist;
Auf dieser Liegenschaft ist das Haus Peinlichgas...