Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

22. Baurechtsvertrag

S. 1487 BAURECHTSVERTRAG

abgeschlossen zwischen

DIng. Otto Kunz, 1923-03-06, Angestellter, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 3, als Grundeigentümer einerseits und

Markus Krämer, 1961-09-08, Holzhändler, 3100 St. Pölten, Wiener Str. 5, als Bauberechtigtem andererseits.

I.

DIng. Otto Kunz, 1923-03-06, Angestellter, Schwarzenbergplatz 3, 1030 Wien, ist auf Grund des Beschlusses vom grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft in EZ 738 GB 19420 Afing, bestehend aus dem Gst 1344/1, Baufläche, im Ausmaß von 3637 m2

II.

DIng. Otto Kunz bestellt hiemit als grundbücherlicher Eigentümer der EZ 738 GB 19420 Afing, bestehend aus dem Gst 1344/1, ein Baurecht im Sinne des Gesetzes vom , RGBI. 86, betreffend das Baurecht (BauRG) idgF nach Maßgabe der nachfolgenden getroffenen Vereinbarungen.

III.

  1. Das Baurecht wird zwischen den Vertragspartnern für einen Zeitraum von 10 Jahren ab bis vereinbart. Die vorzeitige Auflösung des Baurechtsvertrages ist für den Grundeigentümer möglich, wenn der Bauzins für wenigstens 2 aufeinander folgende Jahre unberichtigt aushaftet.

  2. Die Einräumung des Baurechtes erfolgt entgeltlich. Der Baurechtsnehmer hat einen mona...

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