Grundbuchsrecht
2. Aufl. 2010
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7. Kaufvertrag über Miteigentumsanteile an einem Grundstück (Kaufpreisentrichtung ua durch Schuldübernahme)
S. 1436 KAUFVERTRAG
abgeschlossen zwischen
1. DIng. Karl Müller, (1957-01-30),
Angestellter, 6020 Innsbruck, Stefan Zweig-Gasse 1 c,
2. Melitta Müller,(1963-06-19), Hausfrau, 6020 Innsbruck,
Stefan Zweig-Gasse 1 c,
als Verkäufer einerseits und
1. Peter Max, (1954-08-26), Angestellter,
1040 Wien, Herrengasse 56,
als Käufer andererseits.
I.
Alle in dieser Vertragsurkunde genannten Grundbuchskörper und Grundstücke kommen im Grundbuch 81301 Flaurling vor.
II.
DIng. Karl Müller ist auf Grund des Schenkungsvertrages vom zur ideellen Hälfte – B-LNR 2 – Miteigentümer an der Liegenschaft in EZ 1566, bestehend aus dem Grundstück 1501/2, im Ausmaß von 1939 m2.
Melitta Müller ist auf Grund des Schenkungsvertrages vom zur ideellen Hälfte – B-LNR 3 – Miteigentümerin an der Liegenschaft in EZ 1566, bestehend aus dem Grundstück 15...