Grundbuchsrecht
2. Aufl. 2010
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Voraussetzungen für die Löschung; Anmerkung im Grundbuch, § 133
S. 656 § 133
(1) Voraussetzung für die Löschung ist, daß
die Gegenstandslosigkeit der Eintragung offenkundig oder durch öffentliche oder gerichtlich oder notariell beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist,
oder daß, falls dies nicht zutrifft,dem Betroffenen eine Löschungsankündigung unter kurzer Bekanntgabe des Grundes zugestellt ist und er nicht binnen einer vom Grundbuchsgericht zugleich zu bestimmenden Frist Widerspruch erhoben hat,
oder daß, falls auch nach lit. b nicht verfahren werden kann, insbesondere wenn Widerspruch erhoben ist,durch einen mit Gründen versehenen Beschluß rechtskräftig festgestellt ist, daß die Eintragung gegenstandslos ist.
(2) Kann die Löschung nicht sogl...