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iFamZ 2, April 2013, Seite 84

Anrechnung von Naturalunterhalt (Wohnungskostenersparnis) auf den Kindesunterhalt

iFamZ 2012/40

§ 140 ABGB aF = § 231 ABGB nF

Der Ehe der Eltern der 2000 geborenen H wurde am aus dem Alleinverschulden der Mutter geschieden. Im Juli 2007 zog der Vater aus der gemeinsamen Ehewohnung aus, in der nunmehr H gemeinsam mit ihrer Mutter lebt. An dieser Wohnung ist Wohnungseigentum begründet. Der Mindestanteil steht je zur Hälfte im Eigentum der Eltern. Zur Anschaffung dieser Wohnung wurde ein Kredit aufgenommen, den der Vater alleine bedient. Die monatlichen Rückzahlungsraten liegen zwischen 600 und 700 Euro.

Im Revisionsrekursverfahren ist vor allem die vom Rekursgericht vorgenommene Anrechnung der vom Vater geleisteten Rückzahlungsraten zu einem Drittel auf den Kindesunterhalt umstritten.

1. Die Mutter macht zusammengefasst geltend, sie habe als Hälfteeigentümerin und – weil das Aufteilungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei – iSd § 97 ABGB auch hinsichtlich der dem Vater gehörenden Hälfte des Miteigentumsanteils ein Verfügungsrecht an der Wohnung, weswegen sie alleine für die Wohnmöglichkeit der Minderjährigen Sorge trage. Auch trage sie die Wohnungsbenützungskosten zur Gänze, sodass aus dem Titel der Wohnversorgung kein Naturalunterhalt zugunsten des Vaters anzurechnen sei. Jed...

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