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iFamZ 2, April 2013, Seite 65

Neue Instrumente in der Familiengerichtsbarkeit

Peter Barth

Wenn Eltern so miteinander streiten, dass sie nicht mehr in der Lage sind, auf die Bedürfnisse ihrer Kinder entsprechend zu reagieren, trägt auch eine gerichtliche Entscheidung über die Obsorge oder das Kontaktrecht oftmals nicht zur Beruhigung der familiären Situation bei (eher im Gegenteil). Veränderungen können bei den Eltern meist nur erreicht werden, wenn ihnen zunächst Verständnis für ihre Verletzungen und Enttäuschungen entgegengebracht wird. Diese Rolle kann die Familienrichterin bzw der Familienrichter aus verschiedenen Gründen nur schwer erfüllen.

Seit Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 hat das Gericht die Möglichkeit, Eltern- bzw Erziehungsberatung anzuordnen, in deren Rahmen ein von Verständnis getragenes Setting eher realisierbar ist. Worauf ist aber bei der Beratung solcher – oftmals wohl – Hochkonfliktfamilien zu achten, damit dort nicht erneut nur Konflikte ausgetragen werden und neue Verletzungen entstehen? Fichtner gibt in seinem Beitrag profund Auskunft. Besonders hilfreich dürften seine Ausführungen über die verschiedenen Stufen der Beratung solcher Familien sein (115 f).

Apropos Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013: Wenn man mit den neuen Vorschriften zum Kindschafts...

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