Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 3, Juni 2015, Seite 103

Gesetzliche Änderungen bzw Neuerungen im Ehe- und Partnerschaftsrecht

Ein Rückblick (auch) auf (fast) zehn Jahrgänge iFamZ

Astrid Deixler-Hübner

Im Mai 2006 erschien die erste Ausgabe der (damals noch) FamZ, die sich inzwischen – unter besonderer Betonung der interdisziplinären Dimensionen – als iFamZ präsentiert. Zum Jubiläum des zehnten Jahrgangs einer der erfolgreichsten – und in ihrem Konzept einzigartigen – Familienrechtszeitschriften möchte ich im Folgenden einen kurzen Überblick über die legistischen Neuerungen im Bereich des Ehe- und Partnerschaftsrechts der vergangenen Dekade geben. Auch wenn einige der Novellen sich nicht nur auf diesen Bereich beschränkten, sondern viel umfassendere – auch interdisziplinäre – Auswirkungen hatten, liegt der Fokus der Ausführungen hierbei auf dem Ehe- und Partnerschaftsrecht.

I. Gewaltschutz

A. „Anti-Stalking-Gesetz“

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006, besser bekannt als Anti-Stalking-Gesetz, wurden ab der neue Straftatbestand der „beharrlichen Verfolgung“ (§ 107a StGB) sowie die Möglichkeit einer EV zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre nach § 382g EO eingeführt. Damit wurde den – zuvor weitgehend hilflosen – Opfern derartiger (recht vielfältiger) Verfolgungen endlich eine Möglichkeit gegeben, sich zur Wehr zu setzen. Ebenfalls forciert wurde die Betreuung von Stalking-Opfern durch Opfersc...

Daten werden geladen...