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iFamZ 2, April 2013, Seite 83

Krankenhaus-Taggeld ist nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen

iFamZ 2013/38

§ 140 ABGB aF = § 231 ABGB nF

1. Hat der JWT einen Ersatzanspruch nach § 33 JWG für die Kosten der vollen Erziehung des unterhaltsberechtigten Kindes, kann er durch Anzeige den gesetzlichen Übergang der Unterhaltsforderungen des Kindes auf ihn bewirken (§ 34 JWG). Das Kind verliert damit seine Sachlegitimation zur Durchsetzung der betroffenen Unterhaltsforderungen; legitimiert ist der JWT im eigenen Namen. Da der Übergang nichts an der Natur der Ansprüche als Unterhaltsforderungen ändert, kann der JWT aufgrund einer vergangenen Unterhaltsverletzung die Verurteilung des Unterhaltspflichtigen auch zu künftig fällig werdenden Leistungen erreichen (§ 406 Satz 2 ZPO).

2. Ein Abzug krankheitsbedingter Mehraufwendungen des Unterhaltspflichtigen von der Unterhaltsbemessungsgrundlage ist insoweit ausgeschlossen, als diese Kosten durch kongruente Sozial- bzw Sozialversicherungsleistungen gedeckt werden. In gleicher Weise vermindern freiwillige Zuwendungen Dritter, die zur Abdeckung von krankheitsbedingten Kosten zweckgewidmet sind, die Abziehbarkeit.

Krankenhaus-Taggeld, das der Unterhaltspflichtige aus seiner privaten Krankenversicherung bezieht, fällt nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Da es ...

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