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Besuchsrecht der Mutter zur volljährigen besachwalteten Tochter
iFamZ 2013/57
Art 8 EMRK, §§ 16, 137 Abs 2, 148 ABGB
Das Eltern-Kind-Verhältnis begründet ein von der Rechtsordnung anerkanntes lebenslanges Rechtsverhältnis, in dessen Schutzbereich auch das durch § 16 ABGB, Art 8 EMRK geschützte Streben nach gegenseitigem persönlichem Kontakt und Zugang fällt.
§ 148 ABGB bezieht sich nur auf „minderjährige“ Kinder. Eine Verpflichtung zum persönlichen Kontakt kann sich zwischen Eltern und volljährigen Kindern aber aus der Beistandspflicht ergeben. Über das Recht auf Kontakt zwischen volljährigen Personen, das auch von Dritten zu respektieren ist, ist im streitigen Verfahren zu entscheiden. Dies gilt auch für den persönlichen Kontakt zwischen der Mutter und ihrer volljährigen Tochter, die beim Vater als Sachwalter lebt.