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iFamZ 2, April 2013, Seite 103

Gerichtsgebühr für die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung ist Masseforderung

iFamZ 2013/72

§ 154 Abs 2 AußStrG

Die Pauschalgebühren für die Bestätigung der Schlussrechnung des Sachwalters nach TP 7 lit c Z 2 GGG ist im Verlassenschaftsverfahren bei der Überlassung an Zahlungs statt gem § 154 Abs 2 Z 1 AußStrG iVm § 46 Z 2 IO als Masseforderung vorrangig zu berichtigen. Bei der Frage des Befriedigungsranges von Kosten handelt es sich nicht um eine Entscheidung im Kostenpunkt (so auch 4 Ob 113/12i; 7 Ob 131/12h).

Rubrik betreut von: Wilhelm Tschugguel
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