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Fehlerhafte Zustellung an Betroffenen
iFamZ 2013/50
§ 529 Abs 1 Z 2 ZPO, § 7 Abs 3 EO
Wird der Zahlungsbefehl fälschlicherweise dem Betroffenen anstelle seines bereits bestellten Sachwalters zugestellt, tritt mangels wirksamer Zustellung keine formelle Rechtskraft ein. Die Erhebung der Nichtigkeitsklage aus dem Grund des § 529 Abs 1 Z 2 ZPO ist unzulässig. Das Verfahren ist für nichtig zu erklären und die Klage zurückzuweisen. Die Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehls ist mit einem Antrag nach § 7 Abs 3 EO geltend zu machen. Anders gelagert war der der Entscheidung des verstärkten Senats in 1 Ob 6/01s zugrunde liegende Sachverhalt, da in diesem noch kein Sachwalter bestellt worden war.