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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 57

EuGH: Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer: Thin-Capitalization-Rules für Fremdfinanzierung durch ausländische Gesellschafter im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit

Urteilstenor des EuGH:

„Art. 43 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Maßnahme wie der in § 8 a Abs. 1 Nr. 2 KStG enthaltenen entgegensteht."

( Lankhorst-Hohorst, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgerichtes Münster)

Anmerkung: Die Regelung des § 8 a Abs. 1 Nr. 2 des deutschen KStG sah vor, dass Vergütungen für Darlehen ausländischer Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten, soweit das Fremdkapital zu einem Zeitpunkt des Wirtschaftsjahres das Dreifache des anteiligen Eigenkapitals des Anteilseigners übersteigt, es sei denn, die Kapitalgesellschaft hätte dieses Fremdkapital bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten erhalten können, oder es handelt sich um Mittelaufnahmen zur Finanzierung banküblicher Geschäfte. Der EuGH macht mit diesem Urteil deutlich, dass Unterkapitalisierungsregelungen die Fremdfinanzierung durch in- und ausländische Gesellschafter gleich behandeln müssen, um einen Widerspruch zur Niederlassungsfreiheit zu verhindern.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOL...
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