Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 496

Zur Inanspruchnahme von Prämienbegünstigungen

Fehlende Beilage führt zu Anspruchsverboten

Gerhard Gaedke und Christoph Denk

Im Jahr 2002 wurden mit dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetzund dem Konjunkturbelebungsgesetzzahlreiche Steuerbegünstigungen neu eingeführt. Sie werden vor allem in Form von Prämien zur Förderung von Investitionen, von Lehrlingsausbildungsplätzen und zur Unterstützung von Forschung und Bildung gewährt.

Die bislang vorhandenen Freibeträge stellten aufgrund ihrer Ausgestaltung nur für jene Unternehmen einen Anreiz dar, bei denen es zu einer Reduktion der Steuerbelastung kommen kann, die also Gewinne erzielen.

Prämien zeichnen sich im Gegensatz zu den Freibeträgen dadurch aus, dass sie auch im Verlustfalle konkrete Vorteile in Form von Gutschriften für den einzelnen Steuerpflichtigen bringen. Der vorliegende Beitrag soll die derzeit herrschende Praxis der Inanspruchnahme dieser Prämien kritisch hinterfragen und einen Vorschlag zur Verbesserung bieten.

1. Die Inanspruchnahme der Prämienbegünstigungen

Alle Prämien sind in einem der Steuererklärung angeschlossenen Verzeichnis zu beantragen. Bei der Lehrlings-, der Forschungs- und der Bildungsprämie handelt es sich um das Formular E 108 c, bei der Investitionssonderprämie um das Formular E 108 d/j bzw. E 108 d/m und bei d...

Daten werden geladen...