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Die Angst vor dem VwGH
Der UFS aus der Sicht von Erfahrungen der Abgabenbehörde erster Instanz
Lang äußerte schon früh, dass der UFS und seine (übergeleiteten) Mitglieder - jedenfalls zu Beginn - von außen nicht als tatsächlich unabhängig akzeptiert werden könnten.Der Auswahlvorgang löste rege Diskussionen aus.Fellner referierte den UFS aus der Sicht des VwGH.In diesem Beitrag wird, ausgehend von einem Fall, eine Position aus der Sicht der Abgabenbehörde erster Instanz formuliert.
Rechtsanwalt B. meldete Wein zur Einfuhr aus der Schweiz an. Vom Zollorgan wurde der Betrag an EUSt berechnet und eine Bestätigung ausgestellt. Dagegen erhob B. Berufung, die er mit Nicht-Nachvollziehbarkeit der erhaltenen Bestätigung begründete. Auch sei nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Zollschuld entstanden sei.
Die Berufung wurde vom Hauptzollamt Feldkirch als unbegründet abgewiesen, da subjektive Nachvollziehbarkeit vom Gesetz nicht gefordert ist und gem. § 74 Abs. 1 ZollR-DG i. V. m. Art. 221 ZK bereits der mitgeteilte Abgabenbetrag als Abgabenbescheid gilt. Darüber hinaus wurden die gewünschten Auskünfte erteilt und wurde darauf hingewiesen, dass Wein in der Einfuhr aus der Schweiz zollpflichtig, von einer Nacherhebung des Zolls aber gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK abzusehen sei. B. bedankte sich für die Au...