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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 529

FINANZOnline: Übermittlung der UVA für Arbeitsgemeinschaften

Eigenes Formular ARGE 1 zur Bekanntgabe der vertretungsbefugten kaufmännischen Geschäftsführung einer Arbeitsgemeinschaft

(BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen hat mit der Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) eine standardisierte Vorgangsweise bei der elektronischen Übermittlung der UVA in FINANZOnline für Arbeitsgemeinschaften durch ihre kaufmännische Geschäftsführung vereinbart.

Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) sind hinsichtlich der Umsatzsteuer Steuersubjekt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die steuerliche Vertretungsregelung richtet sich primär nach S. 530§ 81 BAO (insbesondere Vertretung durch einen ARGE-Partner). Im Baugewerbe ist es üblich, eine ARGE durch eine vertraglich bestimmte kaufmännische Geschäftsführung, die einer der ARGE-Partnerfirmen übertragen wird, zu vertreten, wobei jede kaufmännische Geschäftsführung in der Regel mehrere ARGEN (bis zu mehreren hundert) vertritt. Bei der vereinbarten Vorgangsweise wird die Beziehung zwischen der ARGE und ihrer kaufmännischen Geschäftsführung abgebildet, wodurch die kaufmännische Geschäftsführung die UVA aller von ihm vertretenen ARGEN mittels XML-Paket im Weg von FINANZOnline übermitteln kann.

1. Erstmalige Abbildung der Beziehung einer bestehenden ARGE:

1. Jede ARGE gibt bei ihrem für die USt zuständigen Finanzamt die vertretungsbe...

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