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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 54

Außerordentliche Einkünfte

Bei der Abgeltung vertraglicher Ansprüche eines Architekten muss der Zeitraum, für den die Entschädigung gewährt wird, 7 Jahre betragen, damit außerordentliche Einkünfte vorliegen. - (§ 37 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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