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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 113

Umwandlung über die Grenze

Umwandlung einer österreichischen GmbH durch Übertragung ihres Unternehmens auf den ausländischen Allleingesellschafter weiterhin zulässig

Ludwig Bittner

Alleinige Gesellschafterin der A-GmbH mit dem Sitz in Österreich ist die B-GmbH mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Mit Schriftsatz vom meldeten der Geschäftsführer der A-GmbH und die B-GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer, die Umwandlung der Gesellschaft durch Übertragung auf den Alleingesellschafter nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes und unter Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen des Art. II UmgrStG und die gleichzeitige Errichtung einer inländischen Zweigniederlassung des Alleingesellschafters, der B-GmbH, zur Eintragung in das Firmenbuch unter Vorlage der erforderlichen Urkunden an. Das Erstgericht, das Landesgericht Linz, lehnte die Eintragung der Umwandlung im Hinblick auf die in Österreich und Deutschland widersprüchliche Rechtslage und die Tatsache, dass die Umwandlung im deutschen Register eingetragen werden müsse, ab. Das Rekursgericht, das Oberlandesgericht Linz, bestätigte diese Entscheidung, indem es noch zusätzlich auf die Fragen internationaler Verschmelzungen verwies. Der OGH gab dem Revisionsrekurs der Antragsteller statt.

Die Gründe des Höchstgerichtes lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Die Lösung von Rechtsfragen grenzüberschreitender Ver...

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