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Abfertigungsrückstellung aufgrund ausländischer gesetzlicher Anordnung
(BMF) - Die Bildung einer Abfertigungsrückstellung nach § 14 Abs. 1 EStG ist nur für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche vorgesehen. „Gesetzliche" oder „kollektivvertragliche" Ansprüche gründen auf Regelungen, die das innerstaatliche Recht vorsieht. Nicht darunter fallen ausländische gesetzliche Bestimmungen. Daraus folgt, dass für die in Rede stehenden Verpflichtungen aufgrund ausländischer gesetzlicher Anordnung die Bildung einer Rückstellung nach § 14 EStG nicht zulässig ist. Hingegen ist auch nach der Rechtsprechung des VfGH eine Rückstellung gemäß § 9 EStG zulässig bzw. geboten. (