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Kinderbetreuungskosten
• Aufwendungen für die Betreuung von Kindern auch eines Alleinerziehenden finden keine Berücksichtigung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage. - (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)
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