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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 54

VfGH: TelekommunikationsG

Keine Bedenken gegen §§ 101 und 104 Abs. 3 Z 24 TKG (Erfordernis der Zustimmung des Empfängers zur Zusendung von Fernkopien bzw. elektronischer Post zu Werbezwecken und als Massensendung) im Hinblick auf Freiheit der Erwerbsausübung und Meinungsäußerung sowie Gleichheitsgrundsatz.

( G 267, 268/01)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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