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Die Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen an eine Versicherung
Voraussetzungen, Ablauf, Folgen und steuerliche Behandlung der Auslagerung
Mit hat sich das österreichische Abfertigungsrecht grundlegend geändert. Seit muss für neu eintretende Mitarbeiter ein Beitrag von 1,53 % des Bruttolohnes an eine Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt werden. Auch muss in jedem Unternehmen darüber entschieden werden, wie man Abfertigungsansprüche behandelt, die bereits im alten Abfertigungssystem erworben wurden, also was mit jenen Mitarbeitern geschieht, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem begründet worden ist. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen, handelsrechtlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Liquidität des Unternehmens.
Der „gänzliche Übertritt" in das neue System
Der momentane fiktive Abfertigungsanspruch (z. B. ein Jahresgehalt bei 25 Dienstjahren) wird an eine Mitarbeitervorsorgekasse überwiesen und unterliegt ab diesem Zeitpunkt dem neuen Abfertigungsrecht, wodurch er auch bei einer Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer unverfallbar ist. Die Höhe des Überweisungsbetrages ist verhandelbar, die Überweisung kann auf 5 Jahre verteilt erfolgen. Jedoch gibt es noch gravierende Rechtsunsicherheit bei der Frage über die Mindesthöhe dieses Überweisu...