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Sachverhaltsermittlung
• Bei Begünstigungstatbeständen (dazu gehört auch § 34 EStG 1988) tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. - (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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