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Einnahmen-Ausgabenrechnung bei an KEG beteiligten Kapitalgesellschaften?
(BMF) - Nach den Rz. 661 f. EStR kann eine EEG, an der neben natürlichen Personen auch eine WT-KapGes beteiligt ist, ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) ermitteln, wobei der Gewinnanteil der KapGes entsprechend den für diese geltenden Bestimmungen zu adaptieren ist. Sind an der Mitunternehmerschaft aber ausschließlich berufsrechtlich zulässige KapGes beteiligt, sind die erzielten Einkünfte zufolge § 7 Abs. 3 KStG 1988 solche aus Gewerbebetrieb (Rz. 5844 EStR). Haben alle beteiligten Mitunternehmer zufolge § 7 Abs. 3 KStG zu bilanzieren, besteht kein Anlass zu einer Verwaltungsvereinfachung i. S. d. Rz. 661 f. EStR. Eine E/A-Rechnung für eine KEG bestehend aus lauter wenn auch WT-KapGes ist in den EStR nicht vorgesehen. (